Fragen und Antworten zum Immobilienkauf
Kaufnebenkosten beim Immobilienerwerb
Die Grunderwerbssteuer beträgt auf den Kanarischen Inseln 6,50% vom Kaufpreis. Dazu kommen die Gebühren, um den Kauf in das Grundbuch einzutragen sowie das Honorar für den Notar. Eine Käuferprovision ist in Spanien unüblich un wird deshalb nicht erhoben.
Der Vorvertrag über den Kauf einer Immobilie (contrato de arras)
Der spanische Vorvertrag ist das einzige legale und bindende Dokument, um eine Immobilie in Spanien zu reservieren, bevor es zum Notar geht. Der Vorvertrag, bekannt als “contrato de arras”, wird immer nur zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossen. Er wird von der jeweiligen Immobilienagentur aufgesetzt und in die jeweilige Sprache übersetzt, sodass beide Parteien ihn lesen können. Im Vorvertrag werden alle wichtigen Daten erfasst, wie zu Beispiel: Käuferdaten, Verkäuferdaten, Daten der Immobilie, Datum des Notartermins und Anzahlung. Die Anzahlung, die immer mit dem Vorvertrag fällig wird, beträgt in der Regel 10% vom Kaufpreis.
N.I.E. Nummer - Die spanische Steuernummer für Nicht-Spanische Nationalitäten
Die N.I.E. Nummer ist für den Kauf einer Immobilie in Spanien unabdingbar. Sie wird auch benötigt, um zum Beispiel ein Auto anzumelden oder Srom und Wasser umzumelden. Die N.I.E. Nummer wird in der Regel bei einer Dienststelle der Nationalpolizei beantragt. Sie kann aber auch bei jedem Spanischen Konsulat beantragt werden , was etwas aufwendiger ist.
Die notarielle Kaufurkunde (escritura de compraventa)
Damit die erworbene Immobilie in das Grundbuch eingetragen wird ist es notwendig einen notariellen Kaufvertrag vor einem Notar zu erstellen. Die notarielle Kaufurkunde wird dabei von dem Eigentümer der Immobilie, dem Käufer und dem Notar unterzeichnet. In Spanien ist die Unterzeichnung die Endstation der gesamten Kaufabwicklung. Hierbei wird neben der Unterzeichnung die Immobilie vollständig bezahlt, das Eigentum übertragen sowie die Schlüssel der Immobilie übergeben. Die zur Unterzeichnung notwendigen Dokumente müssen voher besorgt werden. Diese Dokumente müssen alle in der Landessprache spanisch vorliegen und werden vom Notar überprüft. Ausländische Käufer oder Verkäufer, die nicht der Landessprache mächtig sind, müssen beim Notar von einem Übersetzer begleitet werden, der die Kaufurkunde mündlich übersetzt und den Kaufvertrag mit unterzeichnet. In Spanien übernehemen die Notare keine treuhänderische Abwicklung der Kaufsumme. Die Immobilie wird mittels Bankscheck einer spanischen Bank bezahlt. Von einer Bezahlung mittels Überweisung ist abzuraten, da diese entweder vor oder nach dem Kauf getätigt würde und daher reine Vertrauenssache wäre. Die Bezahlung mittels Überweisung ist lediglich zur Bezahlung der Anzahlung üblich. Das System des Immobilienerwerbs in Spanien ist zu 100% sicher, sofern alle üblichen Schritte eingehalten werden.